Hinweise zur Antragsstellung und Bezahlung
Wichtig: Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn die Prüfungsgebühr spätestens 2 Tage vor dem Prüfungstermin überwiesen bzw. bezahlt wurde.
Bitte beachten!
Die Antragsformulare können nur an die oben links stehende Adresse, "zuständige Stelle (Anglerprüfer)",
gesendet werden.
Antragstelle; damit ist der Prüfer gemeint !
Der Antrag muss mit dem Prüfer und dem dazugehörigen Termin übereinstimmen !
Es ist bei der Beantragung auf Zulassung zur Prüfung darauf zu achten, zu welchem Termin angemeldet werden soll und welcher Prüfer zuständig ist.
Die Prüfungsgebühr ist dann gemäß Antrag auf das jeweilig angegebene Konto zu überweisen.
Achtung!
Anträge lesbar ausfüllen, da sie sonst nicht bearbeitet werden können!
Alle relevanten Daten wie Gebühr usw. befinden sich auf den Antrag.
Prüfungsbeginn: jeweils 10:00 Uhr
Ort: 15374 Müncheberg Eberswalderstr. 88
Die Prüfungstermine sind vorbehaltlich.
Bitte telefonisch nachfragen.
Antragstelle
Prüfer: Hans-Joachim Günther
Tel.: 03341 / 23906
Prüfungsort: 15374 Müncheberg, Eberswalder Straße 88
E-Mail: ha-jo.guenther@web.de
Monat Januar: 28.01.2023
Monat März: 25.03.2023
Monat Mai: 20.05.2023
Monat Juli: 29.07.2023
Monat September: 30.09.2023
Monat November: 25.11.2023
Hinweise zum Prüfungsablauf:
Die Prüfzeit beträgt 2 Stunden.
Es sind 60 Fragen aus 5 Sachgebieten zu beantworten.
Es müssen 45 Fragen richtig beantwortet sein und mindestens die Hälfte der Fragen in jedem Sachgebiet, dann gilt die Prüfung als bestanden.
Nach bestandener Prüfung erhält man vor Ort ein Prüfungszeugnis.
Achtung: Die Teilnehmer der Prüfung müssen sich vor der Anmeldung selbst
informieren.
Eine Anerkennung der Prüfungszeugnisse durch andere Bundesländer
kann nicht zugesichert werden.
Bitte beachten !
Die Fischereischeine werden in der Regel erst,
ab den 4. Kalendertag nach bestandener Prüfung, von den Unteren Fischereibehörden des jeweiligen Wohnortes, ausgestellt.