Hinweise zur Antragsstellung und Bezahlung
Wichtig: Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn die Prüfungsgebühr spätestens 2 Tage vor dem Prüfungstermin überwiesen bzw. bezahlt wurde.
B i t t e b e a c h t e n !!!
Die Antragsformulare können nur an die oben links stehende Adresse, "zuständige Stelle (Anglerprüfer)",
gesendet werden.
Antragstelle; damit ist der Prüfer gemeint !
Der Antrag muss mit dem Prüfer und dem dazugehörigen Termin übereinstimmen !
Es ist bei der Beantragung auf Zulassung zur Prüfung darauf zu achten, zu welchem Termin angemeldet werden soll und welcher Prüfer zuständig ist.
Die Prüfungsgebühr ist dann gemäß Antrag auf das jeweilig angegebene Konto zu überweisen.
Achtung ! Anträge die nicht lesbar ausgefüllt sind, können nicht bearbeitet werden!
Alle relevanten Datenbefinden sich auf den Antrag, wie Gebühr usw.
Prüfungsbeginn: jeweils 10 Uhr
Ort: 15374 Müncheberg Eberswalderstr. 88
Die Prüfungstermine sind auf Grund der Corona Lage
vorbehaltlich.
Bitte telefonisch nachfragen.
Antragstelle
Prüfer: Fred Rother
Tel. 033434 / 15820 Fax: 033434 800999
Handy 0171 / 6901433
Prüfungsort: 15374 Müncheberg, Eberswalder Straße 88
E-Mail: donalfredo-hogan@t-online.de
Monat Februar: 27.02.2021
Monat April: 24.04.2021
Monat Juni: 26.06.2021
Monat August: 28.08.2021
Monat Oktober : 30.10.2021
Monat Dezember: 18.12.2021
Antragstelle
Prüfer: Hans-Joachim Günther
Tel.: 03341 / 23906
Prüfungsort: 15374 Müncheberg, Eberswalder Straße 88
E-Mail: ha-jo.guenther@web.de
Monat Januar: 30.01.2021
Monat März: 27.03.2021
Monat Mai: 29.05.2021
Monat Juli: 31.07.2021
Monat September: 25.09.2021
Monat November: 27.11.2021
Alles andere ist dem Antragsformular zu entnehmen - Position "Formulare" aufrufen!
Dieses ist in Blockschrift ausgefüllt an die jeweilige Antragsstelle zu senden.
Bitte alle Termine für die jeweiligen Aufgaben unbedingt einhalten!
Danach kann keine Bearbeitung gewährleistet werden.
Hinweise zum Prüfungsablauf:
Die Prüfzeit beträgt 2 Stunden.
Es sind 60 Fragen aus 5 Sachgebieten zu beantworten.
Es müssen 45 Fragen richtig beantwortet sein und mindestens die Hälfte der Fragen in jedem Sachgebiet, dann gilt die Prüfung als bestanden.
Nach bestandener Prüfung erhält man vor Ort ein Prüfungszeugnis.
Achtung: die Teilnehmer der Prüfung müssen sich vor der Anmeldung selbst
informieren.
Eine Anerkennung der Prüfungszeugnisse durch andere Bundesländer
kann nicht zugesichert werden.
Bitte beachten !
Die Fischereischeine werden in der Regel erst,
ab den 4. Kalendertag nach bestandener Prüfung, von den Unteren Fischereibehörden des jeweiligen Wohnortes, ausgestellt.