Fischereischeinprüfung 2023

 

Hinweise zur Antragsstellung und Bezahlung

Wichtig: Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn die Prüfungsgebühr  spätestens  2 Tage vor dem Prüfungstermin überwiesen bzw. bezahlt wurde.

Bitte beachten!

Die Antragsformulare können nur an die oben links stehende Adresse, "zuständige Stelle (Anglerprüfer)",

gesendet werden. 

 

Antragstelle; damit ist der Prüfer gemeint !

Der Antrag muss mit dem Prüfer und dem dazugehörigen Termin übereinstimmen !

 

Es ist bei der Beantragung auf Zulassung zur Prüfung darauf zu achten, zu welchem Termin angemeldet werden soll und welcher Prüfer zuständig ist.

Die Prüfungsgebühr ist dann gemäß Antrag auf das jeweilig angegebene Konto zu überweisen.


Achtung! 

Anträge lesbar ausfüllen, da sie sonst nicht bearbeitet werden können!

Alle relevanten Daten  wie Gebühr usw. befinden sich auf den Antrag.


Prüfungsbeginn: jeweils  10:00 Uhr

Ort: 15374  Müncheberg  Eberswalderstr.  88


Die Prüfungstermine sind vorbehaltlich.

Bitte telefonisch nachfragen.


Antragstelle
Prüfer: Hans-Joachim Günther
Tel.:   03341 / 23906
Prüfungsort: 15374 Müncheberg, Eberswalder Straße 88
E-Mail:  ha-jo.guenther@web.de


Monat   Januar:         28.01.2023
Monat   März:             25.03.2023
Monat   Mai:               20.05.2023
Monat   Juli:               29.07.2023

Monat   September:   30.09.2023

Monat   November:    25.11.2023

 


 

Hinweise zum Prüfungsablauf:

 

Die Prüfzeit beträgt 2 Stunden.

Es sind 60 Fragen aus 5 Sachgebieten zu beantworten.

Es müssen 45 Fragen richtig beantwortet sein und mindestens die Hälfte der Fragen in jedem Sachgebiet, dann gilt die Prüfung als bestanden.

Nach bestandener Prüfung erhält man vor Ort ein Prüfungszeugnis.


Achtung: Die Teilnehmer der Prüfung müssen sich vor der Anmeldung selbst

                     informieren. 

             

Eine Anerkennung der Prüfungszeugnisse durch andere Bundesländer

kann nicht zugesichert werden.


                   Bitte beachten !

Die Fischereischeine werden in der Regel erst,

ab den 4. Kalendertag nach bestandener Prüfung, von den Unteren Fischereibehörden des jeweiligen Wohnortes, ausgestellt.